Die Strafnormerweiterung schränkt die freie Meinung ein

    Die erweiterte Anti-Rassismus-Strafnorm soll Homo- und Bisexuelle vor Hass und Diskriminierung schützen. Sie kommt am 9. Februar 2020 an die Urne. Hans Moser als Präsident der EDU CH und Mitglied im Abstimmungskomitee erläutert im Interview die Hauptgründe über ein NEIN zum «Zensurgesetz».

    (Bild: zVg) Hans Moser, Präsident EDU CH, Mitglied im Abstimmungskomitee

    National- und Ständerat haben in der Wintersaison 2018 beschlossen, die Rassismus-Strafnorm um den schwammigen Begriff der «sexuellen Orientierung» zu erweitern. Am 9. Februar 2020 wird sich das Volk über die Änderung vom 14. Dezember 2018 des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung) ab-stimmen. Was sind die Haupt-gründe ein Nein in die Urne zu legen?
    Hans Moser:
    Die Rassismus-Strafnorm wurde nach einem äusserst intensiven Abstimmungskampf im Jahr 1994 vom Volk knapp gutgeheissen. Mit dem Artikel 261 bis im StGB sollten Menschen auf Grund ihrer Ethnie, Rasse oder Religion unter strafrechtlichen Schutz gestellt werden. Die damalige Diskussion gründete hauptsächlich auf der Holocaust-Aufarbeitung. In den vergangenen Jahren wurde in Gerichtsurteilen, besonders in der Migrationspolitik klar, dass mit dieser Gesetzgebung eine pointierte Meinungsäusserung eingeschränkt wird. Mit der nun vorliegenden Erweiterung wird auch die Gewerbefreiheit eingeschränkt, was unabsehbare Konsequenzen nach sich ziehen kann.

    Sie sprechen von einer «unverhältnismässigen Einschränkung der Glaubens- und Gewissensfreiheit». Wieso?
    Von jeher wird probiert, biblische Wahrheiten aus dem Wort Gottes zu verbannen. Mit der neu angestrebten Einschränkung wird für Priester, Pfarrer, Pastoren und Prediger die biblische Auslegung sehr eingeschränkt. Ebenfalls aber trifft diese Einschränkung auch gläubige Menschen, die sich wo möglich nach den Aussagen der Bibel orientieren. Die Abendländische Kultur wurde auf Grund der biblischen Richtlinien und den Zehn Geboten gefestigt. Die Geschichte zeigt, dass Nationen, die sich von ihrer Grundlage abgewendet haben, dem Zerfall geweiht wurden.

    Geht es hier nicht um den Schutz einer verletzlichen Gruppe?
    Menschen, die in der Homosexualität leben sind nicht eine verletzliche Gruppe, sie gehören in die Gesellschaft, werden heute schon durch das bestehende Gesetz geschützt und haben nicht nötig in eine schützenswerte Minderheit abgeschoben zu werden. Diese Sicht wird auch von einem Komitee aus LGBT Kreisen vertreten und diese Gesetzeserweiterung wird von diesem Komitee bekämpft.

    Ist in unserer freien Schweiz die freie Meinung nicht eine Selbstverständlichkeit?
    Das wäre eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Aber mit der Strafnormerweiterung kann diese Selbstverständlichkeit ohne grossen Aufwand vor dem Richter angefochten werden. Die Meinungsfreiheit zählt zu einem hohen Gut in der Demokratie und unserer Gesellschaft. Die freie Meinung einschränken ist ein Ziel dieser Strafnormerweiterung. Somit muss befürchtet werden, dass mit dieser Einschränkung versucht wird, politische Gegner mundtot zu machen, als, dass diese Strafnormerweiterung jemanden et-was nützt.

    Wer steckt Ihrer Meinung nach hinter diesem «Zensurgesetz»?
    Die Erweiterung der Rassismus Strafnorm muss leider als «Zensurgesetz» angesehen werden. Am besten ist diese Anstrengung mit einem Spiegel zu vergleichen. Wenn ich in das Badezimmer gehe und der Spiegel zeigt mir etwas das nicht passt, kann ich mein Gesicht waschen oder den Spiegel zerschlagen. Mit dieser Erweiterung soll das Gegenüber – im genannten Bei-spiel der Spiegel – verschwinden. Alles was Andere, betreffs der sexuellen Orientierung anders sehen, meinen, oder wenn sie anders handeln, kann angezeigt und dem Richter vorgestellt werden.

    Was sind die Beweggründe der Absender dieses «Zensurgesetzes»?
    Es ist unbestritten, dass die Absender einen weiteren Schritt zu «EHE für Alle», Kinderadoption, Samenspende und Leihmutterschaft anstreben. Gegner, besonders von Kinderadoption und Leihmutterschaft, werden es in kommenden politischen Auseinandersetzungen schwer haben zu argumentieren. Es wird mit dieser Gesetzeserweiterung an-gestrebt, eine offene Diskussion und Meinungsbildung zu unterbinden oder aber gerichtlich zu Bekämpfen.

    Was passiert, wenn am 9. Februar das Volk die Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm gutheisst?
    Dann wird sich in der Schweiz wohl das gleiche zeigen wie es sich in manchen Ländern, nach ähnlichen Einführungen, gezeigt hat. Wer in Glaubens- Gewissens- Meinungs- oder Gewerbefreiheit eine Unachtsamkeit begeht oder ein falsches Wort äussert, läuft Gefahr, dass die hiermit in diesem Gesetz gestellte Falle zuschnappt und diese Person ein gerichtliches Verfahren am Hals hat. Wer sich am Stammtisch oder in einem Abteil der SBB unter Kollegen zu einem Witz äussert, läuft Gefahr von einem stummen Zuhörer verklagt zu werden und wird wohl zur polizeilichen Einvernahme vorgeladen.

    Redaktion

    Mehr Informationen:
    www.zensurgesetz-nein.ch

    Vorheriger Artikel100’430 Besucherinnen und Besucher
    Nächster ArtikelOhne Mitarbeiter kein Know-how